Beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden zeigten wir zusammen mit den anderen Ultrasgruppen folgendes Spruchband:
„58 Betroffene – Gemeint sind wir alle! Freiheitsrechte verteidigen! #NoPolGBW“
Der erste Teil bezieht sich auf 58 Strafverfahren, die der Marsch der „Football Army Dynamo“ durch Karlsruhe nach sich gezogen hat. Das Kernproblem ist auf der Homepage der Soko Dynamo prägnant zusammengefasst:
„Keiner dieser Personen wird eine Straftat vorgeworfen, die zur Verletzung von Polizisten oder zum Einlass-Sturm geführt hat. Es geht einzig und allein um die angeblichen Organisatoren des Fanmarsches, denen vorgeworfen wird, all diese negativen Ausfälle von langer Hand geplant zu haben.“(www.soko-dynamo.org)
Dieser Versuch, eine Verantwortung für ein Kollektiv zu erzeugen, ist eine der Repressionsmaßnahmen im Umgang mit organisierten Fanszenen. Wenn einzelne Täter nicht auszumachen sind, werden vermeintliche Organisatoren oder Personen, die die Tat begünstigt haben sollen, verfolgt. So zum Beispiel in deutlich kleinerem Maßstab nach der Pyroaktion beim VfB-Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt. Eine andere Variante ist, einzelne Personen durch polizeiliche Präventivmaßnahmen systematisch zu zermürben. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reicht der Polizei aus, um ein Stadionverbot vom zuständigen Verein zu fordern. Dazu kommen je nach Laune Gefährderansprachen oder Betretungsverbote. Wie das Ermittlungsverfahren ausgeht, ist zu diesem Zeitpunkt völlig offen, trotzdem wird der Beschuldigte massiv in seinen Rechten eingeschränkt.