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Keine neuen Eingriffe in Freiheitsrechte durch die Novellierung des BPolG!

Anfang Mai hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat den Referentenentwurf zum neuen Bundespolizeigesetz (BPolG) vorgestellt, mit welchem das BPolG von 1994 überarbeitet werden soll. Im Prozess bis zum finalen Gesetz sind noch Anpassungen möglich, die Tendenzen und Absichten sind allerdings mehr als deutlich.

Wir sehen in dem vorliegenden Entwurf massive Eingriffe in die Grundrechte auf uns zukommen.
Gilt es die Bundespolizei aufgrund ihres eigentlichen Aufgabenprofils, besonders als grenzpolizeilich und damit mit Blick auf Grenzen, Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen etc. zu sehen sieht es in der Realität so aus, dass die BPOL oftmals zur Unterstützung anderer Bundesländer und -behörden auch bei Großlagen wie Fußballspielen eingesetzt wird. So werden auch die Überwachungsbefugnisse der Bundespolizei unter anderem mit Veranstaltungslagen beim Sport im In- und Ausland begründet. Durch die Novellierung des BPolG in der vorgeschlagenen Form würde die Bundespolizei auch in diesen Bereichen weitreichende Befugnisse erhalten. So ist vorgesehen, dass Ausreiseverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen auch durch die Bundespolizei ausgesprochen werden dürfen. Weiterhin droht eine Gewahrsamnahme zur Unterbindung der Ausreise „gewaltbereiter Fußballfans“ von maximal vier Tagen, um ausgesprochene Aufenthaltsverbote und Ausreiseuntersagungen durchzusetzen. Wie schnell man in einer der entsprechenden Datenbanken landet, wenn man zum Fußball fährt, ist seit Jahren Thema in verschiedensten Interessensgruppen der Fanszenen, Fananwälten, sowie freiheitsrechtlicher Initiativen. Selbst der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit schreibt in seiner Stellungnahme zur Ressortabstimmung, dass „weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken bzgl. der Arbeit der ZIS und einer hierfür ausreichenden Rechtsgrundlage sowie der dahingehenden Gesetzgebungskompetenz der Länder verbleiben.“

Doch dies ist nicht der einzige Punkt im Entwurf, der im neuen BPolG kritisch zu sehen ist. Des Weiteren soll die Bundespolizei beim Abhören der Telekommunikation Befugnisse im Bereich der „präventiven Überwachung“ bekommen. Das Abhören von Gesprächsinhalten von Zielpersonen wäre also für drei Monate mit der möglichen Erweiterung um jeweils ein weiteres Vierteljahr ohne konkreten und begründeten Tatverdacht möglich. Ebenfalls ohne konkreten Anfangsverdacht, soll eine Verkehrsdatenabfrage bei den Mobilfunkbetreibern, die technisch damit eng verbundene Befugnis der Nutzung von sogenannten „stillen SMS“, welche unter anderem der Lokalisierung von Mobilfunkgeräten dienen und somit zur Erstellung von Bewegungsprofilen oder dem Herausfinden des Aufenthaltsorts genutzt werden können, sowie auch der Einsatz von „IMSI-Catchern“, mit denen im direkten Umkreis der Überwachungsgeräte ebenfalls die Standorte von Mobiltelefonen ermittelt und zugleich auch Telefonate mitgeschnitten werden können.
Ebenfalls für uns als Fußballfans aufgrund der allgegenwärtigen Drohnen bei unseren Heimspielen sehr interessant: Zukünftig soll die Bundespolizei nach dem Entwurf des neuen BPolG Drohnen mit Bild- und Tonaufnahmegeräten mit Aufzeichnungsmöglichkeit nutzen sowie eine Livebildübertragung vornehmen dürfen. Experten sehen darin einen deutlich höheren Grundrechtseingriff für die Betroffenen bei jeder Drohnennutzung als bisher schon.

Was sich liest wie ein Ausschnitt aus einem Bericht über einen totalitären Überwachungsstaat, soll durch den in unseren Augen zutiefst freiheitsfeindlichen Entwurf des Bundesministeriums des Innern unter der Leitung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser drastische Eingriffe in die Privatsphäre ermöglichen. Nach der grundsätzlichen Zustimmung für den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Chatkontrolle bereits der zweite massive Angriff auf die Freiheitsrechte innerhalb weniger Wochen.