
Vereinsvertreter – Ihr seid in der Pflicht!
Investoren in die Schranken weisen – der AR-Vorsitz bleibt beim e.V.!
Neben den bundesweiten Protesten gegen die Investorenthematik in der DFL bleibt auch der Kampf um die Mitgliederrechte vor unserer Haustüre akut. Bereits seit der Ankündigung des „Weltmarkenbündnisses“ schwirren Gerüchte rund um den VfB, dass im Zuge der durch den Porsche-Einstieg notwendigen Veränderungen im Aufsichtsrat auch dessen Vorsitz neu vergeben werden soll. Bereits kurz vor dem Jahreswechsel äußerten wir uns zu dieser Thematik.
Auch nach dem Einstieg von Porsche ist der VfB e.V. der mit Abstand größte Anteilseigner der AG. Um die Interessen der Mitglieder und des e.V. zu wahren, gehört zu unserem Selbstverständnis und ganz frei davon, wie der aktuell ins Amt gewählte Präsident heißt, dass der oberste gewählte Vertreter des e.V. auch den Vorsitz des Aufsichtsrats der AG besetzt. Als im September 2022 der Aufsichtsrat der AG neu zusammengestellt wurde, ließ sich Claus Vogt mit folgenden Worten zitieren: „Wir wollten im neuen Aufsichtsrat einerseits die Kontinuität und eine bestmögliche Vertretung der Mitgliederinteressen wahren, zugleich aber auch neue Impulse und Kompetenzen im Sinne des VfB hinzugewinnen.“
Die Debatte um den Vorsitz des Aufsichtsrats wird zeigen, ob die bestmögliche Vertretung der Mitgliederinteressen gelingt oder ob man sie als gescheitert bezeichnen muss.
Die Vereinsvertreter im Aufsichtsrat, namentlich Präsident Claus Vogt, Vize-Präsident Rainer Adrion, Präsidiumsmitglied Christian Riethmüller, sowie Tanja Gönner, Alexander Kläger und Beate Beck-Deharde sind nun in der Pflicht. Wir werden sehr genau darauf schauen, ob die Interessen der Mitglieder des Hauptanteilseigners e.V. in der AG vertreten werden oder nicht, ob der e.V. nur auf dem Papier die Mehrheit besitzt oder ob der Einfluss des e.V. in die AG weiter minimiert wird. Wir haben euch und euer Handeln im Blick!
