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Spruchbänder beim Heimspiel gegen Gladbach

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Pyro Erfurt: Trotz Genehmigung vom DFB bestraft – Sportgericht heißen, aber auf die Rechtslage scheißen?! – Vereine, wehrt Euch gegen diese Willkür!

Am DFB und seinem kruden Rechtsverständnis haben wir uns ja schon häufig abgearbeitet. Nach dem Bekanntwerden der neuen Richtlinien zur Vergabe von Stadionverboten sahen wir uns sogar gezwungen, zu einer Demonstration aufzurufen. Auch im aktuellen 9 Punkte Plan bleibt der DFB seiner unhaltbaren Auslegung von Strafe und Prävention, die man schon von der Vergabe von Stadionverboten kennt, treu. Aus Sicht des DFB werden die Vereine bei Fanfehlverhalten mit Geldstrafen dazu angehalten, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu optimieren, um künftiges Fehlverhalten auszuschließen. Schon das klingt eher nach Strafe als nach Prävention. Nun geht der DFB aber noch einen Schritt weiter und legt den Vereinen nahe, die gezahlten Strafen auf die Verursacher abzuwälzen. Dies ist nicht nur rechtlich höchst problematisch, es ist ethisch einfach unter aller Sau! Wenn von einem ordentlichen Gericht Strafen verhängt werden, geschieht dies in Form von Tagessätzen, die sich aus dem verfügbaren Einkommen des Verurteilten berechnen. Bei der Abwälzung von Verbandsstrafen ist jedoch klar, dass hier jede Verhältnismäßigkeit verloren geht, da Fußballvereine einen anderen Etat haben als Privatpersonen.

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DFB: Kläger, Richter, Henker!

Unterm Strich ist das Ganze ein weiterer infamer Versuch durch Verbreitung von Existenzangst, selbst definiertes Fanfehlverhalten (kritische oder beleidigende Spruchbänder, Pyro oder die quasi nicht existenten Ausschreitungen) aus den Stadien zu verbannen. Der Gipfel dieser Bestrebungen ereignete sich in Erfurt. Zum Abschied des alten Steigerwaldstadions sollte es eine große Pyroshow geben. Hierzu wurde nach dem Spiel eine zweite Veranstaltung im Stadion angemeldet, in deren Rahmen Pyrotechnik kontrolliert und mit allen nötigen Genehmigungen (Stadt, Feuerwehr etc.) gezündet wurde. Todesfälle blieben auch aus. Trotzdem wurde RW Erfurt vom DFB Sportgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Hier wird einmal mehr deutlich, dass die sogenannte Sportgerichtsbarkeit nichts weiter ist als ein Instrumentarium des DFB zur Durchsetzung seiner verbandspolitischen Ziele. Die Gespräche über einen legalen Rahmen für Pyrotechnik wurden von DFB und DFL für beendet erklärt. Es kann also nicht sein was nicht sein darf. Hybris.